LGBTI-Rights: Auf halber Strecke…

Das Parlament diskutiert nun schon seit über 4 Jahren darüber, ob die Anti-Rassismus-Strafnorm zu einer Anti-Diskriminierungs-Strafnorm ausgeweitet werden soll. Durch die Aufnahme der sexuellen Orientierung in Art. 261bis senden wir damit ein starkes Zeichen der Menschlichkeit aus und bekennen uns zu einer Gemeinschaft, die niemanden ausschliesst. Wir akzeptieren nicht, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Wir sind alle gleich und wir schützen die Würde von jeder und jedem Einzelnen.

Nach diesem wichtigen Schritt, ist das Parlament heute leider auf halber Strecke stehen geblieben. Zwar soll die Nennung der sexuellen Orientierung aufgenommen werden, aber nicht diejenige der Geschlechtsidentität. Und das erst noch ohne triftige Gründe! Warum wollen wir Homosexuelle vor Diskriminierung schützen, aber nicht transsexuelle und intersexuelle Menschen? Auch diese Menschen werden aufgrund ihrer Eigenschaft diskriminiert. Mit der Aufnahme der Geschlechtsidentität in Art. 261bis hätten wir viel Leid vor allem auch bei jungen Menschen verhindern können, die sich in einem falschen Körper gefangen fühlen oder ohne eindeutige Geschlechtsmerkmale leben.

Es wurde argumentiert, die Geschlechtsidentität sei ungenügend definiert und die Ausprägungen seien zu vielfältig, um ins Strafrecht aufgenommen zu werden. Diese Argumentation hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Die Geschlechtsidentität ist in den Yogyakarta-Principles (https://bit.ly/2fyvGIN) klar definiert. Da gibt es keine Grauzone, wie von den Gegnern suggeriert wurde. Menschen wissen, welche Geschlechtsidentität sie haben – genauso wie wir wissen, ob wir uns von Frauen, Männern oder beiden Geschlechtern angezogen fühlen.

Es ginge um Empfindungen und das sei schwierig zu beurteilen wird argumentiert. Aber Strafgerichte müssen in jedem Fall innere Vorgänge der Angeklagten beurteilen, ob bei einer Tat mit Vorsatz gehandelt wurde oder nicht.

Politik braucht langen Atem und starke Nerven. Womöglich werden wir bereits die Aufnahme der sexuellen Orientierung und die Schaffung einer Anti-Diskriminierungs-Strafnorm an der Urne gegen rechtskonservative Kräfte verteidigen müssen. Das werden wir schaffen.

Und der nächste Schritt ist dann die Aufnahme der Geschlechtsidentität, damit auch trans- und inter Menschen geschützt sind. Wir von der SP haben bei der Verteidigung der Rechte von Minderheiten immer einen langen Atem bewiesen und wir werden uns gegen alle Widerstände für die Interessen der LGBTI-Comunity einsetzen.

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